Gemessen wird mit kalibrierter Messtechnik nach den Richtlinien des VDB. Die Bewertung der Ergebnisse erfolgt nach dem Standard der Baubiologischen Messtechnik SBM-2015.
Die Feldarten im Einzelnen
V/m
Elektrische Wechselfelder
Die Feldstärkemessung erfolgt erdpotentialfrei und dreidimensional. Selektiv erfasst werden 16,7 Hertz für Bahnstrom und 50 Hertz für Hausstrom, sodass sich die Quelle eindeutig zuordnen lässt.
nT
Magnetische Wechselfelder
Dreidimensionale Messung, auf Wunsch ergänzt durch eine Langzeitaufzeichnung über bis zu sechs Tage. Diese Felder schwanken mit dem Stromfluss – eine Momentaufnahme allein kann deshalb täuschen.
µW/m²
HF-Spektrumanalyse
Die umfassende Messung elektromagnetischer Felder: Mobilfunk, WLAN, DECT und Radar werden eindeutig zugeordnet und einzeln bewertet. Erst diese Zuordnung macht aus einer Zahl eine Handlungsempfehlung.
kV/m
Elektrische Gleichfelder
Elektrostatische Aufladungen an Bildschirmen, Oberflächen und synthetischen Materialien, auffindbar mit dem Elektrofeldmeter.
µT
Magnetische Gleichfelder
Künstlich erzeugte Gleichfelder durch Stahlträger, Federkernmatratzen, Motoren oder gleichstrombetriebene Geräte.
µW/m²
Orientierende Breitbandmessung
Mit dem Breitbandmessgerät lassen sich Quellen wie DECT-Telefone oder WLAN-Router schnell auffinden. Für die Berechnung der Maximalimmission ist eine Spektralanalyse erforderlich – deshalb ist sie bei uns Standard.
Vier Stufen, nach SBM-2015
Jeder Wert wird nicht nur gemessen, sondern eingeordnet. Die Stufe entscheidet, ob und wie saniert wird.
Kein Handlungsbedarf.
Vorsorglich beobachten.
Sanierung empfohlen.
Sanierung dringend.
Die Orientierungswerte im Überblick
| Bewertung | Hochfrequenz (Spitzenwert) | Magnetfeld NF | Elektrisches Feld NF |
|---|---|---|---|
| extrem auffällig | ab 1.000 µW/m² | ab 400 nT | ab 10 V/m |
| stark auffällig | 10–1.000 µW/m² | 100–400 nT | 1,5–10 V/m |
| schwach auffällig | 1–10 µW/m² | 20–100 nT | 0,3–1,5 V/m |
| unauffällig | bis 1 µW/m² | bis 20 nT | bis 0,3 V/m |
Wie diese Werte zu lesen sind
Die Werte stammen aus der EMF-Leitlinie der Österreichischen Ärztekammer (Konsensus-Papier vom 3. März 2012) und gelten für Expositionen von mehr als vier Stunden täglich. Die Hochfrequenzwerte beziehen sich auf den einzelnen Funkdienst, nicht auf Radar.
Es handelt sich um einen Vorsorgemaßstab, nicht um gesetzliche Grenzwerte. Sie sind rechtlich nicht verbindlich und liegen deutlich unter den staatlichen Grenzwerten. Eine Überschreitung bedeutet, dass eine Reduzierung baubiologisch sinnvoll erscheint – sie ist keine Aussage über Gesundheit.
Die Leitlinie stammt aus dem Jahr 2012 und kennt die Mobilfunkbänder oberhalb 3 GHz noch nicht. Bei gesundheitlichen Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.